Auf nach München zur Prozessbeobachtung!

638733440-sicherheitskonferenz-siko-muenchen-demonstration-NQNG+++ Bayrische Polizei kontrollierte 2014 Bus zu Demonstration gegen die Nato-Sicherheitskonferenz+++ AntimilitaristInnen klagen gegen willkürliche Polizeikontrolle +++ Aufruf zur Prozessbeobachtung +++

Nicht mit uns! Ohne Repression zur Demonstration! Klage gegen die Buskontrolle Siko 2014.

Über 2,5 Stunden wurden AntimilitaristInnen und Friedensaktive in einem Innenhof der Autobahnwache der bayrischen Polizei kontrolliert, schikaniert und an ihrem Demonstrationsrecht gehindert.

Gegen diesen rechtswidrigen Einsatz wurde Anfang 2015 beim bayrischen Gericht Klage eingereicht.

Wir rufen alle AntimilitaristInnen und solidarische AktivistInnen auf sich am 13.01.2016 solidarisch mit den Anklagenden zu zeigen.

Weder beim Protest, noch bei der Anfahrt zu Demonstrationen lassen wir uns kriminalisieren.

 

Hintergründe:

 Die Proteste gegen die Nato-Sicherheitskonferenz in München waren schon immer von hoher Polizeipräsenz und -einsätzen geprägt. Kontrollen vor und während der alljährlichen Demonstrationen sind zur beklagenswerten Routine in Bayern geworden. 2014 hat Bayern dem noch eins oben auf gesetzt: Ein vom Offenen Treffen gegen Krieg und Militarisierung Stuttgart organisierter Bus aus Stuttgart wurde ca. 60 km vor München von zwei Streifenwägen, einem Zivilpolizeiauto und vier Kastenwägen begleitet und in eine Polizeiwache geleitet. Auf den voll besetzten Bus warteten im Innenhof der Autobahnwache bereits mehrere Polizeieinheiten des USK München, Einheiten aus Ingolstadt, sowie Beamte in Zivil auf die Ankunft des Busses.

Wir fuhren auf den Hof, wo schon die Polizisten in voller Montur auf uns warteten. Hinter uns schob sich langsam das Stahltor zu. Mein Herz hat noch nie so schnell geschlagen – ich dachte: die können jetzt alles mit uns machen und niemand bekommt es mit.“

Ohne Vorankündigung, die Möglichkeit zu verhandeln oder zu erfahren auf welcher rechtlichen Basis die Schikane durchgeführt wird, stürmte das USK den Bus und filmte von Beginn an das Geschehen. Ein Großteil der TeilnehmerInnen der antimilitaristischen Busfahrt stand zu diesem Zeitpunkt in dem engen Mittelgang des Busses. Sie wurden entweder gewaltvoll aus dem Bus gezerrt oder brutal auf die Sitzplätze niedergedrückt.

Erst nachdem die Polizei in den Bus gestürmt war und erste Festnahmen getätigt hatte, erklärte der Zugführer des USK Herrmann, dass es sich um eine „Buskontrolle“ handle. Anschließend wurden alle anwesenden Personen einzeln aus dem Bus geführt, penibel durchsucht, abfotografiert und in Freiluft-Gewahrsam gebracht. Erst nach zwei Stunden konnten die Reisenden weiter und erreichten mit großer Verspätung die Demonstration.

 

Nicht mit uns! Wir reichen Klage ein!

Gegen die Buskontrolle wurde im Januar 2015 Klage eingereicht. Es soll die Rechtswidrigkeit der Buskontrolle und der Erkennungsdienstliche-Behandlung geprüft werden. Eine 61-jährige Gewerkschafterin und VVN-Miglied hat sich bereit erklärt die Fortsetzungsfeststellungsklage zu führen.

Bereits jetzt hatte die Klage gegen die Buskontrolle 2014 in zwei anderen Fällen vor dem bayrischen Amtsgericht zu einen positiven Ergebnis geführt. Hier erhielt eine der zwei Businsassinnen, angeklagt wegen angeblichem Widerstand, einen Freispruch. An diese ersten Erfolge wollen wir anknüpfen.

Die brutale Vorgehensweise seitens der Polizei bei Anfahrten zu legitimen Protesten darf nicht zur gängigen Praxis werden. Es wird damit nicht nur das Demonstrations- und Versammlungsrecht ausgehöhlt, sondern verhindert schlichtweg die Teilnahme an Protesten. Deswegen ist es für uns als AntimilitaristInnen so wichtig dies anzuklagen und eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.

Schon jetzt sind Kosten entstanden. Die Klägerin hat allein für das Einreichen der Klage und die anwaltlichen Aufwand bereits ca. 1000 Euro ausgelegt. Sie soll nicht alleine bleiben.

 

Lasst uns die Klage finanziell unterstützen und den Prozess solidarisch begleiten.

Solidarität nicht nur auf der Straße, auch in den Gerichtssälen

 

Prozess:

Mittwoch, 13.01.2016 um 13:00 Uhr

Verwaltungsgericht München

Bayerstr. 30, 80335 München

Sitzungssaal 4 im EG

 

Spendet auf:

Betreff: SIKO BUS2014

Kontoinhaber: DFG-VK Stuttgart

Konto-Nr.: 4006161740

BLZ 43060967

Bank: GLS Bank

 

Weitere Infos:

www.otkm-stuttgart.tk

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